An alle, die Alltagstauglichkeit und Komfort in Haus und Wohnung verbessern möchten, richtet sich das Land Steiermark mit einem Förderprogramm.
WER BEKOMMT EINE FÖRDERUNG?
Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser) und grundsätzlich alle Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus.
UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN WIRD GEFÖRDERT?
- Eine Förderung ist nur für bestehenden Wohnraum möglich.
- Eine Benützungsbewilligung muss vorliegen.
- Die Wohnung muss ständig bewohnt werden (Hauptwohnsitz).
- Verpflichtendes Beratungsgespräch vor Einreichung eines Förderungsansuchens mit dem Referat Bautechnik und Gestaltung.
- Die Bauarbeiten dürfen erst nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung der Förderungsabteilung begonnen werden.
- Die Baumaßnahmen müssen von befugten Firmen durchgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
- Die Bauarbeiten sind innerhalb eines Jahres durchzuführen.
WELCHE MASSNAHMEN KÖNNEN GEFÖRDERT WERDEN?
- Schaffung eines barrierefreien Zuganges zum Eigenheim bzw. zum Mehrfamilienwohnhaus (z.B. Entfernen von Stufen und Schwellen bei der Hauseingangstüre, Errichtung von Rampen oder Hebehilfen)
- Gestaltung einer barrierefreien Wohnebene (z.B. Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigungen, bauliche Maßnahmen zur Erreichung einer ausreichenden Bewegungsfläche für einen Rollstuhl oder Rollator) inkl. Sanitäreinheit (z.B. bodenebene Dusche oder Badewanne mit Einstiegshilfe, barrierefreies WC)
WIE UND IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
Pro Wohnung können maximal EUR 30.000,- bezuschusst werden. Die Förderung besteht wahlweise in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses im Ausmaß von 30 % zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder in Form eines einmaligen Förderungsbeitrages im Ausmaß von 15 % der anerkannten Kosten.
Eine Kombination der Förderung „Maßnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse“ und „umfassende“ Sanierung ist nicht möglich.
WIE UND WO KOMME ICH ZUR FÖRDERUNG?
Vor dem Ansuchen um eine Förderung ist ein Beratungsgespräch im Referat Bautechnik und Gestaltung Voraussetzung! In begründeten Ausnahmefällen wie etwa ein weiter Anfahrtsweg und Pflegefall zu Hause, kann dieses Gespräch auch per E-Mail abgewickelt werden. Sollten Sie Interesse an einer Förderung für barrierefreie und altengerechte Sanierung haben, wenden Sie sich bitte an folgende Beratungsstelle:
Beratungsstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA Energie und Wohnbau
Referat Bautechnik und Gestaltung:
E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-4479
www.wohnbau.steiermark.at
Beitrag veröffentlicht am 29. September 2017.