24-Stunden-Betreuung

Zu Hause, das ist der Ort, an dem die meisten Menschen ihren Alltag, ihren Lebensabend, verbringen möchten. Was aber, wenn die Gesundheit plötzlich nicht mehr mitspielt? Wenn Menschen zu „Betreuungsfällen“ werden und selbst die einfachsten, überlebensnotwendigen Verrichtungen nicht mehr allein bewältigt werden können? Wenn professionelle Unterstützung im Alltag benötigt wird, um in der gewohnten Umgebung, in den eigenen vier Wänden, bei vertrauten Menschen bleiben zu können? Angehörige können in dieser Situation oft nicht ausreichend aushelfen und gehen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die liebevolle und kompetente Betreuung erfordert Know- How, Erfahrung und Empathie. 24-Stunden-Betreuung ist ein Fulltimejob, von der ersten Minute an.

Andreas Herz, MSc
Vizepräsident WKO Steiermark

Oft macht man sich um Pflege und Betreuung erst Gedanken, wenn es einen selbst oder Angehörige betrifft. Und doch geht es uns alle etwas an. „Ob jung ob alt, niemand ist davor gefeit, zu erkranken und Pflege in Anspruch nehmen zu müssen“, erinnert Andreas Robert Herz, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark und Fachgruppenobmann der „Personenberater und Personenbetreuer“. Meist sind es jedoch ältere Personen, die eine adäquate Betreuung benötigen. Die Zahl nimmt stetig zu und die Nachfrage nach professioneller Betreuung steigt. In Österreich steht ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zur Verfügung. Es ist flexibel und maßgeschneidert an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen. Je nach Anforderungen kann die Betreuung nur stundenweise, tageweise oder 24 Stunden zu Hause in Anspruch genommen werden.

DEN ALLTAG GEMEINSAM MEISTERN
Den Alltag gemeinsam meistern Eine 24-Stunden-Betreuung kommt dann zum Einsatz, wenn der Bedarf an Hilfe und Unterstützung so hoch ist, dass rund um die Uhr eine Betreuungsperson im Haushalt anwesend sein muss.

In der regulären und geförderten 24-Stunden-Betreuung dürfen nur Personen tätig sein, die entweder in einem Angestelltenverhältnis sind oder einen entsprechenden Gewerbeschein haben, der sie als qualifizierte Personenbetreuer ausweist. Viele Familien entscheiden sich aus Kostengründen in der Regel für eine Personenbetreuung auf selbstständiger Basis. Derzeit sind es in Österreich rund 80.000 Betreuerinnen, in der Steiermark 15.000. Grundsätzlich haben diese Frauen – es gibt nur ganz wenige Männer – für die zu betreuenden Personen das zu tun, was in einem Haushalt anfällt. Sie bereiten Mahlzeiten zu, erledigen Einkäufe, sonstige Besorgungen und Botengänge, reinigen Haus oder Wohnung, führen den Haushalt, waschen und bügeln die Wäsche, versorgen Pflanzen und Tiere, und verrichten auch scheinbar ganz banale Dinge wie regelmäßiges Lüften. Sie unterstützten zum Beispiel beim Anziehen oder Essen und gestalten den Tagesablauf mit. Gerade Personen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, kommen oft nicht mehr unter Leute. Die Betreuungsperson leistet nicht nur Gesellschaft, sie hilft auch dabei, Kontakte zu Freunden und Bekannten aufrecht zu erhalten, sowie am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Alle zu erbringenden Leistungen werden in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Auch für den Notfall, oder Krankheitsfall wird mit den betreffenden Personen festgelegt, was genau zu tun ist. Die Betreuungsperson muss sich dann an diese Vereinbarungen halten.

Fakten

Asset 3

 Rund 600.000 ÖsterreicherInnen brauchen Unterstützung, um ihren Alltag zu meistern.

Etwa ein Viertel der Menschen ist heute schon älter als 60 – das sind über 2 Millionen. 2050 werden es 3 Millionen sein. Davon wird laut Experten ein Drittel, also rund 1 Million Menschen, Betreuung benötigen.

WIE FINDE ICH EINE GEEIGNETE BETREUUNG?
Oft geht es schnell und der Betreuungsfall tritt abrupt ein. So rasch wie möglich muss dann eine kompetente Betreuung gefunden werden. Das erfordert professionelle Unterstützung bei der Suche. In den meisten Fällen wenden sich Menschen, die auf der Suche nach einer geeigneten selbstständigen Personenbetreuerin oder einem Personenbetreuer sind, an ein Vermittlungsunternehmen. Durch ein dichtes berufliches Netzwerk, Erfahrung und organisatorisches Know-how können diese sehr rasch für die Anforderungen qualifizierte Betreuungspersonen vermitteln. Wichtig ist auch, dass man sich gegenseitig sympathisch ist und menschlich gut zusammenpasst. Immerhin soll man auf längere Zeit gut miteinander auskommen. Professionelle, seriöse Vermittlungsunternehmen unterstützen und begleiten auch bei Behördenwegen und helfen dabei, Förderungen und Zuschüsse zu beantragen. Sie informieren zudem über alle zulässigen Dienstleistungen innerhalb eines Betreuungsverhältnisses mit selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern und über den Preis für ihre Vermittlungstätigkeit. Häufig bieten sie auch weitere Leistungen an. Sie sind etwa telefonisch erreichbar, veranlassen regelmäßige Qualitätsvisiten und dokumentieren die Betreuungstätigkeit laufend. Somit wird die hohe Qualität der Betreuung gewährleistet.

Nicht alle selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer arbeiten mit einer Vermittlungsagentur zusammen. Diese kann man persönlich kontaktieren. Ein unverbindliches Gespräch hilft, um sich ein Bild zu machen, sich kennenzulernen und die konkrete Betreuungssituation zu besprechen. Vor dem Abschluss eines Betreuungsvertrags informieren diese Personenbetreuerinnen bzw. Personenbetreuer umfassend über ihre Arbeit.

Achtung

Asset 3

Selbstständige PersonenbetreuerInnen dürfen potenzielle KundInnen nicht unaufgefordert zu Werbezwecken aufsuchen.

WAS KOSTET EINE 24-STUNDEN-BETREUUNG?
Das Honorar für eine Personenbetreuerin richtet sich danach, ob sie für eine oder zwei Personen da ist, und variiert je nach Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen und Qualifikationen der BetreuerInnen. Hinzu kommen die monatlichen Sozialversicherungsabgaben und eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung, die monatlich zu bezahlen ist, deckt Schäden ab, die durch die PersonenbetreuerInnen entstanden sind. Sie gewährleistet auch eine Ersatzkraft für den Fall, dass eine Betreeungsperson ausfällt. Der Ersatz kommt in der Regel binnen 48 Stunden. Zum Start eines Betreuungsverhältnisses ist auch ein einmaliger Vermittlungs- und Einschulungsbeitrag fällig. Nicht zu vergessen ist der Sachaufwand für die Personenbetreuer. Die zu betreuende Person kommt für die Unterkunft und Verpflegung der BetreuerInnen auf. Dazu kommen je nach Vereinbarung noch die Fahrtkosten der Betreuungspersonen in ihre Heimat vor und nach jedem Turnus. Grundsätzlich sind diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung für jene absetzbar, die Steuern zahlen. Informationen gibt es beim Finanzministerium.

WIE BEKOMME ICH DIE GEFÖRDERTE 24-STUNDEN-BETREUUNG?
Wenn die betreuungsbedürftige Person Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf eine Förderung. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe zählen nicht zum Einkommen. Auch das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person wird nicht berücksichtigt. Die Förderung des Sozialministeriums beträgt bei zwei selbstständigen PersonenbetreuerInnen maximal 550 Euro im Monat.

Um die Förderung zu bekommen, muss auch nachgewiesen werden, dass die Betreuungsperson eine theoretische Ausbildung hat, die im Wesentlichen jener einer Heimhelferin/eines Heimhelfers entspricht. Oder es muss nachgewiesen werden, dass sie seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat, bzw. bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung einer diplomierten Betreuungsperson oder einer Ärztin/eines Arztes ausübt.

PFLEGEGELD
Wer betreut werden muss und Hilfe braucht, kann beim Sozialministerium um Bundespflegegeld ansuchen. Dieses gibt es in 7 Stufen, die sich nach dem Betreuungsaufwand richten.

WAS BRAUCHT DIE BETREUUNGSPERSON?
Der Betreuungsperson muss für die Dauer des Turnus ein eigenes Zimmer oder mindestens ein abgetrennter Schlafbereich zur Verfügung stehen. Bad, WC und Küche dürfen von ihr mitbenützt werden. Kost und Logis sind für Pflegekräfte frei. Die Betreuungsperson ist nicht 24 Stunden im Einsatz, aber dienstbereit. Für eine gute Betreuung muss aber darauf geachtet werden, dass sich die Betreuungsperson erholen kann und zu ausreichend Schlaf kommt. Ihr steht auch eine gesetzliche Pause von 2 Stunden zu. Die Pflegekräfte kommen vorwiegend aus osteuropäischen Ländern (Slowakei, Rumänien, Ungarn) und haben dort meist selbst Familie, die sie in regelmäßigen Abständen besuchen möchten. Hier empfiehlt sich zwischen zwei Personen, am besten 14 tägig, zu wechseln. Das hat den Vorteil, dass während Urlaub oder krankheitsbedingter Verhinderung die Betreuung durch die zweite Betreuungsperson gesichert ist.

Pflegestufe Pflegebedarf in Stunden/Monat EUR/Monat
STUFE 1 mehr als 65 Stunden EUR 157,30
STUFE 2 mehr als 95 Stunden EUR 290,00
STUFE 3 mehr als 120 Stunden EUR 451,80
STUFE 4 mehr als 160 Stunden EUR 677,60
STUFE 5 mehr als 180 Stunden (bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand) EUR 920,30
STUFE 6 mehr als 180 Stunden (wenn dauernd eine Pflegeperson anwesend sein muss) EUR 1.285,20
STUFE 7 mehr als 180 Stunden (Wenn Arme und Beine nicht bewegt werden können) EUR 1.285,20
Bei schweren Demenzfällen kann ein Erschwerniszuschlag gewährt werden. Quelle: www.sozialministerium.at

WIE SICHERE ICH MICH RECHTLICH AB?
Wurde eine geeignete Betreuungsperson gefunden müssen drei Verträge abgeschlossen werden.
Die Geschäftsbeziehung zwischen zu betreuenden Menschen bzw. ihren Angehörigen oder Vertretern und den selbstständigen Personenbetreuerinnen und -betreuern wird in einem schriftlichen Betreuungsvertrag geregelt. Hier sind alle vereinbarten und zu erbringenden Leistungen im Einzelnen genau aufgeschlüsselt. Der Betreuungsvertrag enthält verpflichtend auch Handlungsrichtlinien für Alltag und Notfall, etwa für den Fall einer Verschlechterung des Zustands einer zu betreuenden Person. Zwischen zu betreuenden Menschen bzw. ihren Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten und Vermittlungsunternehmen wird ein schriftlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Er beinhaltet neben der Vermittlung laufend erbrachte Leistungen wie die Bereitstellung einer Ersatzkraft bei einem Ausfall, die Unterstützung bei organisatorischen und bürokratischen Fragen, Qualitätskorntrollvisiten etc.
Auch das Vermittlungsunternehmen und die selbstständigen PersonenbetreuerInnen schließen einen schriftlichen Organisationsvertrag ab.

Die Verträge müssen in einer leicht verständlichen Sprache verfasst sein. In den Verträgen werden auch der Leistungsumfang, die Modalitäten von Zahlung und Kündigung bzw. Beendigung des Betreuungsvertrages, der Werklohn, die Verschwiegenheitspflicht, die Führung eines Haushaltbuchs, die Vertretung bei Krankheit oder Verhinderung, aber auch eine etwaige Geschenkannahme klar definiert sein. Vermittlungsunternehmen sowie die berufliche Interessenvertretung in der Wirtschaftskammer Österreich und ihre Länderorganisationen bieten Musterverträge in mehreren Sprachen an.

PFLEGEREGRESS
Kostenersatz für Leistungen in der stationären Pflege und Betreuung. Der Nationalrat hat im Sommer 2017 die Abschaffung des sogenannten Pflegeregresses beschlossen. Voraussichtlich ab Anfang 2018 müssen österreichweit pflegebedürftige Personen nicht mehr aus ihrem Vermögen einen Beitrag zu den Heim- und Betreuungskosten leisten. Was bleibt ist, dass von Personen, die die Heimkosten nicht bezahlen (können), bis zu 80 Prozent ihres monatlichen Einkommens aus der Pension und dem Pflegegeld einbehalten wird. Die 13. und 14. Monatszahlung verbleibt zur Gänze beim Heimbewohner. Der Angehörigenregress ist in der Steiermark schon früher, im Juli 2014, abgeschafft worden. Seither werden Angehörige nicht mehr automatisch an den Betreuungsund Pflegekosten eines pflegebedürftigen Menschen beteiligt. Eine wichtige Ausnahme von dieser Befreiung gibt es im Falle einer Unterhaltsvereinbarung etwa nach einer Scheidung. Dieser Rechtsanspruch, dass etwa der geschiedene Mann für seine Exfrau zahlen muss, besteht auch weiterhin.

Informationen

Asset 3

Detaillierte Informationen zum Thema Pflege finden Sie auch auf der Homepage der Fachgruppe „Personenberatung und Personenbetreuung“ unter www.daheimbetreut.at

Wussten Sie, dass ...

Asset 3

… die durchschnittliche Lebenserwartung von österreichischen Männern bei Geburt 2014 bei 78,9 Jahren lag? Bis 2030 wird mit einer Steigerung auf über 82 Jahre gerechnet.

… die durchschnittliche Lebenserwartung österreichischer Frauen 2014 bei 83,7 Jahren lag? Bis 2030 werden es 86,7 Jahre sein.

… derzeit ca. 115.000 bis 130.000 Demenzkranke in Österreich leben? Expertinnen und Experten rechnen mit einer Verdoppelung dieser Zahl.

… zwischen 2007 und 2015 in Österreich fast 170.000 Personen das Gewerbe der Personenbetreuung angemeldet haben?

… knapp 57.000 selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer 2015 in Österreich aktiv tätig waren? Eine aufrechte Gewerbeberechtigung hatten sogar 77.000 Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer.

Quelle: Statistik Austria

 

Beitrag veröffentlicht am 26. September 2017.