Die Corona-Krise hat gezeigt, wie schnell sich Themen ändern, die zuvor sicher und selbstverständlich schienen. Die Notariatskammer für Steiermark klärt auf, was nun wichtig ist.
Die Corona-Krise, die damit erlebte Einsamkeit, die Sorge um die eigene Gesundheit und die der Angehörigen haben viele Menschen vor existenzielle Fragen gestellt. Die Verunsicherung ist gestiegen, Erklärungen sind erwünscht. Auch die steirischen Notarinnen und Notare merken ein erhöhtes Interesse rund um Themen wie Sicherheit und Vorsorge. Ein Gespräch mit dem Präsidenten der Notariatskammer für Steiermark, Dieter Kinzer, und dem Vizepräsidenten, Walter Pisk.
Herr Präsident, Herr Vizepräsident, was verunsichert die Menschen aktuell?
Kinzer: Privatpersonen machen sich vermehrt Gedanken über die Eigenvorsorge. Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell man vom Ernstfall betroffen sein kann und wie fragil in manchen Fällen die eigene Gesundheit ist. Jeder Mensch möchte bei klaren Verhältnissen darüber entscheiden können, wer im Notfall lebenswichtige Entscheidungen treffen sollte oder wie im Ernstfall mit Therapiemethoden verfahren werden soll.
Wie kann man sich für einen Ernstfall absichern?
Kinzer: Dazu eignet sich am besten eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.
Was genau versteht man darunter?
Pisk: Mit einer Vorsorgevollmacht, die bei einem Notar erstellt werden kann, kann man schon im Vorfeld jene Person oder Personen festlegen, die einen im Fall der Geschäftsunfähigkeit vertreten sollen. Diese umfassende Vollmacht kann für sämtliche Bereiche – etwa für medizinische und wirtschaftliche Angelegenheiten – erteilt werden.
Kinzer: Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt. Die Verfügung wird für den Fall erstellt, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Eine verbindliche Patientenverfügung muss unter Mithilfe eines Arztes sowie eines Notars, Rechtsanwalts oder rechtskundigen Mitarbeiters der Patientenvertretung errichtet werden.
Kann man so eine Patientenverfügung auch in eine Vorsorgevollmacht integrieren?
Pisk: Ja, das ist möglich. Eine Vorsorgevollmacht lässt sich inhaltlich individuell gestalten. Es ist auch möglich, eine Person als Vertreter in medizinischen Angelegenheiten vorzusehen und eine andere mit der Verwaltung des Vermögens zu betrauen.
Lassen sich in einer Vorsorgevollmacht auch finanzielle Dinge regeln?
Kinzer: Wenn es um Hinterlassenschaften geht, braucht es ein Testament. Auch wenn die wenigsten Menschen gern über Geld reden, ist es doch dringend empfohlen, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen. Gerade Corona zeigt, dass das Thema mehr Menschen als sonst beschäftigt. Die finanziellen Angelegenheiten geregelt zu wissen, beruhigt ungemein.
Was ist zu beachten, wenn ein Unternehmen im Familienbesitz ist?
Pisk: Bei einer gesetzlichen Abfolge wird das Vermögen nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt, dazu gehören auch etwaig Unternehmensanteile. Die können theoretisch auch an minderjährige Erbberechtigte gehen, was die künftige Zusammensetzung des Unternehmens erschweren kann. Hierbei sollten alle möglichen Varianten geprüft und testamentarisch festgehalten werden, um die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten.
Gibt es allgemeine Empfehlungen, wie man seinen Besitz und sein Leben am besten absichert?
Pisk: Für generelle Empfehlungen ist das Thema zu komplex. Es empfiehlt sich in jedem Fall ein Beratungstermin bei einer Notarin oder einem Notar, um die Details zu besprechen und die richtige Maßnahme zu treffen. Das Erstgespräch ist kostenlos. Wir Notare sind von Berufs wegen verpflichtet, die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen zu vertreten und zu berücksichtigen. Das garantiert Fairness, rechtliche Sicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Haben die Notare schon regulären Parteienverkehr?
Pisk: Wir sind in der glücklichen Lage, in den letzten Jahren viel in die Digitalisierung investiert zu haben. Rechtliche Beratungen müssen nicht mehr zwingend persönlich durchgeführt werden. Das ist auch telefonisch oder teilweise über Videokonferenz möglich. Da der persönliche Kontakt nach wie vor wichtig ist, wurden im Rahmen von COVID-19 Vorkehrungen getroffen, dass persönliche Gespräche in den Notariatskanzleien sicher und ohne Probleme durchgeführt werden können.
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