Private Zusammenkünfte im Inneren werden auf sechs Personen begrenzt. Diözesen haben bereits Maßnahmenkataloge für Gräbersegnungen erstellt.
Es ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen wieder soweit: Die bundesweiten Maßnahmen gegen die Pandemie werden abermals verschärft. Gültig sind die neuen Vorgaben ab Freitag. Außerberufliche Zusammenkünfte werden dann auf maximal sechs Erwachsene beschränkt, zwölf Personen dürfen es draußen sein. Das gilt für Restaurants genauso wie für Sportkurse, in Tanzschulen, bei Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten. Fast 60 Prozent der Cluster sind laut Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) derzeit in Haushalten auszumachen.
Ausnahmen gibt es für Begräbnisse und berufliche Treffen. Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte und Theatervorstellungen dürfen mit einer Höchstzahl von 1.000 Menschen im Innenraum, mit 1.500 Menschen draußen weiter stattfinden. Die Plätze müssen allerdings fix zugewiesen sein. Der Mund-Nasen-Schutz ist während der ganzen Veranstaltung zu tragen, eine Bewirtung darf nicht stattfinden. Für die Veranstaltungen sind behördliche Genehmigungen notwendig.
In privaten Räumlichkeiten darf nicht kontrolliert werden. Von Seiten der Regierung wurde jedoch ein Appell an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung gerichtet, sich auch dort an die Regeln zu halten.
Zudem rückt der 1. November näher. Er ist hierzulande traditionell mit einem Friedhofsbesuch verbunden – im Gedenken an verstorbene Familienmitglieder, Verwandte und Freunde. Einige Diözesen haben bereits Maßnahmenkataloge für die Gräbersegnungen erstellt. In der Steiermark liegt das Limit für die Teilnahme derzeit bei 500 Personen. Abstände von einem Meter sind einzuhalten, wenn man nicht im selben Haushalt lebt. Strenger sind die Maßnahmen beispielsweise bereits in Tirol, da dürfen nur maximal 100 Personen an einer Gräbersegnung teilnehmen.