Ein Sachverständigengutachten ist für pflegebedürftige Menschen Basis dafür, welche Pflegegeldstufe sie erhalten. In der Regel erfolgt dafür ein ärztlicher Hausbesuch, wie ihn auch Allgemeinmediziner Christian Staber als Gutachter für die Pensionsversicherungsanstalt durchführt. Er gibt Einblick in den Ablauf und Berufsalltag.
Wer aller darf die Untersuchung einer pflegebedürftigen Person zur Pflegegeldeinstufung überhaupt durchführen?
Begutachtungen dürfen alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt:innen sowie diplomierte Pflegefachkräfte durchführen, die die ÖBAK-Zertifizierung (Anmerkung der Redaktion: Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung) erworben haben.
Wo überall kann diese Begutachtung stattfinden?
Begutachtungen erfolgen im Rahmen von Hausbesuchen am jeweiligen Wohnsitz einschließlich Pflegeeinrichtungen und in bestimmten Fällen bei zu erwartenden längeren stationären Aufenthalten nach dem Abklingen der Akutsymptomatik in Krankenhäusern. In Einzelfällen kann bei mobilen Antragstellern und speziellen Fragestellungen auch eine Untersuchung im Kompetenzzentrum Begutachtung der PV erfolgen.
Was passiert im Vorfeld des Untersuchungstermins?
Die pflegebedürftige Person erhält zeitnah nach der Antragstellung ein Schreiben der PV, in welchem das Einlangen des Antrages bestätigt wird. Ich erhalte auf elektronischem Weg einen Begutachtungsauftrag, eine Vorlage zur Gutachtenerstellung und die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen. Die pflegebedürftige Person wird mittels eines standardisierten Briefes vom geplanten Begutachtungstermin verständigt. Wenn dies bei der Antragstellung vermerkt wurde, wird zusätzlich eine Vertrauensperson telefonisch kontaktiert.
Wie läuft der Besuch bei der pflegebedürftigen Person ab?
Nach Sichtung der vorhandenen Befunde und Erhebung der Medikamente wird die pflegebedürftige Person zu den Beschwerden und den daraus resultierenden Einschränkungen im Alltag sowie zur Verwendung von Hilfsmitteln befragt. Ist das aufgrund des geistigen Zustandes nicht möglich, werden anwesende Betreuungspersonen in die Anamnese-Erhebung einbezogen. Je nach Krankheitsbild werden bei der Befragung und bei der körperlichen Untersuchung Schwerpunkte gesetzt. Es erfolgt jedenfalls eine Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der Gedächtnisleistung, der psychischen Verfassung, der Beweglichkeit einschließlich Gangbild und der allgemeinen körperlichen sowie kardiopulmonalen Belastbarkeit. Ein wichtiger Punkt ist auch die Erläuterung der Betreuungssituation hinsichtlich Art und Umfang, wobei Angaben aus einer vorhandenen Pflegedokumentation mitaufgenommen werden.
Ist im Großteil der Fälle eine Vertrauensperson anwesend?
Vertrauenspersonen beziehungsweise Betreuungspersonen sind zumindest in der Hälfte der Fälle anwesend. Die ergänzenden Anmerkungen dieser Personen sind sehr wichtig für das Gesamtbild, um etwaige Schwankungen mitzubeurteilen.
Wie viele Begutachtungen werden durchschnittlich in einem bestimmten Zeitraum vorgenommen?
Abhängig von der Zuteilung führe ich im Durchschnitt rund zehn Begutachtungen in der Woche aufgeteilt auf drei bis vier Nachmittage durch. Aufgrund meiner bereits 25-jährigen Tätigkeit in diesem Bereich handelt es sich um eine entsprechend große Anzahl.
Es ist eine sensible Situation in einem intimen Rahmen – was ist hier wichtig?
Es ist wichtig, sich nicht auf den ersten Eindruck zu verlassen, die Befragung und die Untersuchung gründlich durchzuführen und ein:e gute:r Zuhörer:in zu sein. Wenn die Schilderung der Betreuungsperson hinsichtlich der festgestellten Defizite für die pflegebedürftige Person als verletzend erlebt wird, muss besonders behutsam vorgegangen werden.
Wo liegen die Herausforderungen dieser Begutachtungstätigkeit?
Die Tätigkeit erfordert einerseits Empathie und andererseits die Fähigkeit, den Pflegebedarf anhand der gesetzlichen Vorgaben zu objektivieren. Es ist auch ein gewisses Organisationstalent notwendig, da die Termine selbst geplant werden müssen und es zu Verschiebungen oder kurzfristigen Absagen kommen kann. Man ist auf sich alleine gestellt und muss flexibel auf herausfordernde Situationen reagieren.
Welche speziellen Erfahrungen können Sie teilen?
Die Bandbreite des Erlebten ist sehr groß. Es macht nachdenklich, wenn man auf Menschen trifft, die sehr einsam sind, oder sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden. Andererseits ist es erfreulich, dass es auch im städtischen Bereich häufig eine gute Unterstützung durch Angehörige gibt. Wenn ein Bedarf erkennbar ist, gebe ich positive Rückmeldungen zu Erfahrungen mit beratenden Diensten und zu möglichen Betreuungsangeboten gerne weiter.
Wie kann der für Betroffene bedeutungsvolle Termin gut gestaltet sein?
Mir ist am wichtigsten, dass die pflegebedürftigen Personen authentisch sind. Es ist aber hilfreich, wenn die wichtigsten Unterlagen auffindbar sind oder wenn im Vorfeld Notizen gemacht wurden.
Was passiert nach erfolgtem Besuch, wie ist dann das weitere Prozedere?
Basierend auf den Erhebungen im Rahmen des Hausbesuches wird ein schlüssiges Gutachten erstellt, das auch die pflegerelevanten Diagnosen, eine zusammenfassende Beurteilung und einen Einstufungsvorschlag enthält. Das Gutachten wird auf elektronischem Weg an die PV übermittelt. Dort erfolgt die abschließende Beurteilung und in weiterer Folge die Bescheid-Erstellung.
Was passiert bei einer Änderung im Pflegebedarf?
Wenn sich der Pflegebedarf ändert, wird nach Antragstellung eine neuerliche Begutachtung durchgeführt.