Cannabis gegen Altersbeschwerden?

Schmerzen, Schlafstörungen, Demenz, Augenerkrankungen und vieles mehr kann mit Cannabis gelindert werden. Wir zeigen was das Heilmittel, mit seinen mehr als 400 Inhaltsstoffen, alles kann.

ARNZEIPFLANZE DES JAHRES 2018
Jedes Jahr kürt die Herbal Medicinal Products Platform Austria (HMPPA) ein Heilkraut zur Arzneipflanze des Jahres. Der diesjährige Sieger gehört zur Familie der Hanfgewächse und heißt Cannabis. Kein Wunder, denn die Cannabispflanze hat viele Anwendungsgebiete. Kriterien für den ersten Platz sind unter anderem das aktuelle wissenschaftliche Interesse an der Pflanze, ihre Bedeutung in der Medizin und Pharmazie sowie neue Anwendungsgebiete. Wie und bei welchen Beschwerden Cannabis eingesetzt werden kann, verraten wir jetzt.

THC & CBD
Den beiden Wirkstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), aus der Cannabispflanze, kommt ganz besonders große Bedeutung hinzu. THC und CBD sind jedoch sehr unterschiedlich. Der Wirkstoff THC kommt in der Behandlung von schweren, chronischen Schmerzen zum Einsatz, etwa zur Tumorenschmerzbehandlung oder gegen Übelkeit und Krebsbehandlungen. THC hilft auch dabei, Nebenwirkungen von Opioiden wie Appetitmangel und Übelkeit zu reduzieren. Außerdem wird THC bei schmerzhafter Spastik bei Multipler Sklerose verabreicht.

CBD wirkt dagegen vor allem antientzündlich, antiepileptisch, antipsychotisch und in einem geringeren Ausmaß als THC auch schmerzstillend. Vor allem bei kindlicher Epilepsie und Schizophrenie sollen die Arzneien helfen.

CBD BALD IN ÖSTERREICH
Neu ist, dass es in Österreich bald Arzneistoffe mit Cannabidiol erhältlich sein sollen. CBD ist ein nicht berauschender Inhaltsstoff der Cannabispflanze und unterliegt deshalb weder dem Arzneimittel- noch dem Suchtmittelgesetz. Neben dem Einsatz bei frühkindlicher Epilepsie und Schizophrenie hilft Cannabidiol auch bei der Spender-gegen-Empfänger-Reaktion nach einer Knochenmarkstransplantation. Zudem haben sich auch positive Effekte bei der Wachstumshemmung von Gehirntumoren gezeigt. Dazu sind allerdings noch weitere Studien notwendig. Ein erster CBD-Arzneistoff soll in absehbarer Zeit – spätestens im kommenden Jahr – in Österreich auf den Markt kommen.

CANNABIS KANN ALTERSBESCHWERDEN LINDERN
Cannabis ist zwar keine Wunderpflanze, Fakt ist aber, dass der Gebrauch bei vielen älteren Patienten schmerzlindernd wirkt. Typische Altersbeschwerden werden oft mit der jahrelangen Einnahme von Medikamenten behandelt. In solchen Fällen ist es mitunter sinnvoll, die heilsame Wirkung der Hanfpflanze zu nutzen.

Besonders spannend ist jedoch, dass Cannabis Alterungsprozesse im Gehirn umkehren kann. Das zeigten Wissenschaftler der Universität Bonn mit ihren Kollegen der Hebrew University (Israel) an Mäusen. Alte Tiere konnten durch eine längere niedrig dosierte Behandlung mit einem Cannabis-Wirkstoff in den Zustand von zwei Monate jungen Mäusen zurückversetzt werden. Dies eröffnet zum Beispiel für die Behandlung von Demenzerkrankungen neue Optionen.

Aber auch Schlafstörungen können mit Cannabis verbessert werden. Noch muss auf diesem Sektor weiter geforscht werden, jedoch konnte festgestellt werden, dass Cannabis den Tiefschlaf deutlich erhöht. Grund ist das im Hanf enthaltene, und oben genannte, CBD.

Altersbedingte Augenkrankheiten wie der Grüne und der Graue Star oder auch die Makuladegeneration machen sich nur schleichend bemerkbar. Besonders gefährlich ist der Grüne Star, deren Nichtbehandlung zur Erblindung führt. Ursache ist ein erhöhter Augendruck, der sich mit Hilfe von Cannabis senken lassen könnte.

Hanf wird aber auch bei Appetitlosigkeit eingesetzt. Das Tetrahydrocannabinol (THC) im Cannabis regt den Appetit an. Medizinisch genutzt wird dieser Effekt häufig bei Krebspatienten. Aber auch für Senioren, die nach einer OP oft schlecht wieder auf die Beine kommen.

HANF RAUCHEN BLEIBT ILLEGAL
Die Verschreibung von Cannabis – definiert als die Blüten- und Fruchtstände der Pflanze – ist laut österreichischem Suchtmittelgesetz seit 1961 verboten. Aber durch die Suchtgiftverordnung gibt es eine Ausnahmeregelung für zugelassene Arzneispezialitäten aus Cannabisextrakten sowie den Wirkstoff THC, der aus Cannabisextrakten isoliert wird. Das Rauchen von Hanf zu medizinischen Zwecken ist nicht von dieser Ausnahmeregelung betroffen und bleibt in Österreich illegal.

Präparate, die den Wirkstoff THC enthalten, können prinzipiell von jedem Arzt verschrieben werden. Für diese ist ein Suchtgiftrezept notwendig, das eine spezielle Kennzeichnung hat („Suchtgift-Vignette“). Zubereitungen, die lediglich CBD enthalten sind derzeit noch nicht rezeptpflichtig, sondern als Nahrungsmittel eingestuft.

Foto: Shutterstock

 

Beitrag veröffentlicht am 23. März 2018.