Altersteilzeit, was ist das?

Weniger arbeiten vor der Pension bei teilweisem Lohnausgleich – das ist die geförderte Altersteilzeit, die sich in Österreich zunehmender Beliebtheit erfreut. Doch was bringt die Arbeitsverkürzung im Alter überhaupt?

Eingeführt wurde sie im Jahr 2000. Anfangs war sie noch ein Minderheitenprogramm, doch seit 2014 boomt sie. Die neue Regierung zog daher die Bremse und erhöht ab 2019 das Zugangsalter. Doch was bringt kürzer arbeiten im Alter wirklich? Wir nehmen die Altersteilzeit genauer unter die Lupe.

WAS IST DIE GEFÖRDERTE ALTERSTEILZEIT?
Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung der ArbeitgeberInnen wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.

WIE FUNKTIONIERT ES?
ArbeitnehmerInnen können bei der Altersteilzeit ihre Arbeitszeit zwischen 40 und 60 Prozent verringern. Neben dem Arbeitsentgelt für die verringerte Arbeitszeit erhält man zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt. Als ArbeitnehmerIn zahlt man Sozialversicherungsbeiträge weiter wie bisher, daher bleibt die Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Arbeitszeit erhalten. Auch der Abfertigungsanspruch bleibt gleich. Die Laufzeit der Altersteilzeit ist auf fünf Jahre beschränkt, wobei die Arbeitszeit entweder kontinuierlich oder in Form eines Blockzeitmodells reduziert werden kann.

WER KANN WIE LANGE IN ALTERSTEILZEIT GEHEN?
Der frühestmögliche Antrittszeitpunkt ist sieben Jahre vor der Regelpension. Das ist bei Männern frühestens ab 58 Jahren und bei Frauen mit 53 Jahren. Ab 2019 erfolgt jedoch eine Anhebung auf 59 Jahre und mit 2020 auf 60 Jahren bei Männern. Bei Frauen gibt es eine analoge Anhebung auf 54 bzw. mit 2020 auf 55 Jahre. Voraussetzung ist, dass man zuvor mindestens 15 Jahre arbeitslosenversichert war und länger als drei Monate im Betrieb ist.

WIE HOCH IST DAS GEHALT?
Durch die AMS-Förderung wird der Verlust durch die um 40 bis 60 Prozent reduzierte Arbeitszeit etwa zur Hälfte ausgeglichen. Unter https://altersteil.arbeiterkammer.at lässt sich die zu erwartende Höhe berechnen.

KANN MAN AUF EINE ALTERSTEILZEIT-VEREINBARUNG BESTEHEN?
Nein. Die Altersteilzeit muss mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart und genehmigt werden. Das heißt, die Altersteilzeit kann auch verweigert werden.

 

Beitrag veröffentlicht am 26. Juni 2018.